Sachverständiger Erbstreit – Wer hilft beim Streit ums Erbe? 1

Sachverständiger Erbstreit – Wer hilft beim Streit ums Erbe?

Sachverständiger Erbstreit - Was kann man bei Streitigkeiten rund um das Erbe tun? Was gibt es zu bedenken?

Erbstreit - was nun?

Wenn es ans Erben geht, kommt es - auch in Sachsen, Brandenburg und Berlin - leider häufig zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Meist fühlt sich jemand beim Erbe übergangen oder empfindet den Pflichtteil beim Erbe als zu niedrig.

Erbstreitigkeiten rund um gemeinsame Immobilien wie Häuser oder Grundstücke, Kunst oder anderen Vermögenswerten führen häufig zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen. Die Gründe für einen Erbstreit sind vielfältig.

Doch wie kann man einen Erbstreit vorbeugen bzw. wie ist die beste Vorgehensweise mitten in einem Erbstreit?

Ich will Ihnen in meinem nachfolgenden Beitrag einige Antworten geben. Wir begleiten Sie in einem Erbstreit als qualifizierte Immobiliengutachter. 

Ursachen für einen  Erbstreit

Für einen Erbstreit kann es vielfältige Gründe geben. Leider ist es meist sehr schwierig, Erbstreitigkeiten wieder beizulegen, wenn sie erst einmal entstanden sind.

Die Gründe für Streitigkeiten um das Erbe umfassend aufzuzählen, ist kaum möglich – bei jeder Erbschaft herrschen so individuelle Gegebenheiten, dass der Herd für Erbstreitigkeiten immer woanders liegt.

Die häufigsten Gründe für einen Erbstreit sind:

  • Erbstreit weil kein Testament vorhanden ist,
  • Erbstreit durch Testament mit Formfehlern,
  • Erbstreit durch Uneinigkeiten in der Erbengemeinschaft,
  • Erbstreit wegen Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
  • Erbstreit wegen Immobilien innerhalb der Erbengemeinschaft.

Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung eines objektiven und marktgerechten Immobilienwertes.

Gründe für einen Streit um das Erbe sind schnell vorprogrammiert

Stirbt ein Erblasser oder eine Erblasserin, muss zunächst einmal geklärt werden, wer überhaupt erbt. Nach dem Erbrecht in Deutschland sind hier verschiedene Erbenstellungen möglich. Je nach Erbenstellung und Höhe des Nachlasses ist ein Streit ums Erbe wahrscheinlich. Besonders häufig kommt es zum Erbstreit unter Geschwistern und zu Erbstreitigkeiten um die Immobilie, das Haus oder das Grundstück.

Erbstreit in der Erbengemeinschaft mit Immobilienbesitz

Der Erbstreit in einer Erbengemeinschaft mit Immobilienbesitz ist besonders häufig. Weil die Miterben einer Erbengemeinschaft den Nachlass gemeinsam verwalten müssen, bis es zu Erbauseinandersetzung kommt, sind Erbstreitigkeiten vorprogrammiert. Weil oftmals zahlreiche Erben Mitglied der Erbengemeinschaft sind, herrscht großes Konfliktpotenzial.

Streit um vererbte Immobilien

Neben Geldbeträgen werden am häufigsten Immobilien wie Häuser und Grundstücke vererbt. Weil oftmals alle Erben mit den jeweiligen Immobilien Erinnerungen verbinden und Immobilien allgemein einen erheblichen Wert haben können, kommt es hier häufig zu Erbstreitigkeiten.

Weil Immobilien wie Häuser und Grundstücke nicht einfach teilbar sind und jeder seine eigenen Ansprüche anmelden möchte, ist ein Erbstreit über Immobilien oft nicht weit.

Wenn sich die Erben nicht einig werden können, landen solche Streitigkeiten häufig vor Gericht. Nicht selten werden Immobilien sogar zwangsversteigert.

Häufig kommt es auch zum Erbstreit, weil sich die Erben nicht einig werden können, wer die Immobilie bewohnen oder wie hoch die Abfindung für den jeweils anderen Erben ausfallen soll. Wenn es zum Erbstreit über Immobilien kommt, ist es immer am besten, wenn die Erben miteinander im Gespräch bleiben.

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Erbstreit unter Geschwistern

Beim Erbstreit unter Geschwistern ist häufig die Behandlung der Eltern zu Lebzeiten der Grund einer Auseinandersetzung. Wenn ein Kind zu Lebzeiten der Eltern mehr finanzielle Zuwendung erhalten hat als die anderen, fühlen sich diese beim Erben schnell benachteiligt. Häufig fordert auch ein Kind, das die Eltern im Alter gepflegt hat, einen höheren Anteil am Vermögen der Eltern.

Wenn die anderen das anders sehen, ist ein Erbstreit unter Geschwistern vorprogrammiert. Ein qualifizierter Sachverständiger kann hier bei der Wertfindung für die Immobilie helfen.

Miterbe möchte sich seinen Erbteil auszahlen lassen

Innerhalb einer Erbengemeinschaft kommt es häufig vor, dass sich einer der Erben seinen Erbteil ausbezahlen lassen möchte. Dies ist häufig nicht so einfach wie gedacht. Weil in einer Erbengemeinschaft alle Miterben zusammen mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragt sind, hat ein einzelner Erbe keinen Anspruch auf eine Auszahlung seines Erbanteiles. Häufig muss die Immobilie, das Haus oder das Grundstück veräußert werden.

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