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Sachverständiger Pflichtteil – Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Wertermittlung des Grundstücks

Sachverständiger Pflichtteil - Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Wertermittlung des Grundstücks - BGH stärkt Rechte von Pflichtteilsberechtigten - BGH Urteil vom 29.09.2021 - IV ZR 328/20

Sachverständiger Pflichtteil - Um welche Ansprüche geht es? Erben müssen Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Wert der Nachlassgegenstände - also auch über den Wert der Immobilien und Grundstücke geben. Unter Umständen auch, wenn die Immobilien/Grundstücke bereits verkauft wurden.

Karlsruhe - Nach einem Urteil des BGH vom 29.09.2021 - IV ZR 328/20 - können Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass Erben ihnen Auskunft über den Bestand des Nachlasses geben. Dabei muss der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt werden.

Das gilt auch dann, wenn ein Nachlassgegenstand wie eine Immobilie oder ein Grundstück vom Erben nach dem Erbfall bereits veräußert wurde, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 29.09.2021 veröffentlichten Urteil (Az.: IV ZR 328/20).

Andernfalls haben Pflichtteilsberechtigte keine Möglichkeit nachzuweisen, dass eine Immobilie unter Wert verkauft wurde und der Pflichtteil damit ggf. zu gering ausfiel.

Die Immobile wurde von den Erben bereits verkauft

In dem vor dem BGH verhandelten Fall hatte der Erblasser ein Grundstück an mehrere Erben vererbt. Für das Grundstück gab es verschiedene Wertgutachten, die erheblich zwischen 58.000 € und 245.000 € schwankten. Die Erben veräußerten das Grundstück schließlich für 65.000 €.

Die Tochter des Erblassers bekam als Pflichtteil rund 33.400 €. Dennoch wollte die Pflichtteilsberechtigte unabhängig von der Veräußerung den Verkehrswert des Grundstückes zum Zeitpunkt des Erbfalles ermitteln lassen. Die Erben lehnten das ab.

Sachverständiger Pflichtteil - Pflichtteilsberechtigte hat schutzwürdiges Interesse

Das Urteil des BGH: Der Klägerin und Pflichtteilsberechtigten steht ein Anspruch auf Wertermittlung zu, befand der BGH. 

Ein Pflichtteilsberechtigter hat an einer derartigen Wertermittlung ein schutzwürdiges Interesse. Und zwar, wenn die vom Erben vorgelegten Unterlagen und Auskünfte nicht ausreichen, um sich ein Bild über den Wert des Nachlassgegenstandes zu machen.

Die in diesem Fall eingeholten Sachverständigengutachten und auch der Verkaufspreis variieren in ihren Werten deutlich.

Dass das Grundstück bereits verkauft wurde, ändert an dem Anspruch nichts. Denn andernfalls könne ein Pflichtteilsberechtigter nicht nachweisen, dass der Veräußerungserlös nicht dem Verkehrswert entspricht.

Sachverständiger Pflichtteil - Es besteht kein Anspruch auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Der BGH stellt aber auch deutlich klar: Der Klägerin steht kein Anspruch auf Ermittlung des Wertes der Immobilie durch Vorlage eine Wertgutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu.

Die Qualifikation des Sachverständigen ist in § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB nicht geregelt.

Maßgebend ist alleine, dass der Wert des Nachlassgegenstandes - hier der Wert der Immobilie bzw. des Grundstücks -  durch einen unparteiischen Sachverständigen ermittelt wird, unabhängig davon, ob er öffentlich bestellt und vereidigt ist oder nicht (vgl. Senatsurteil vom 30.10.1974 - IV ZR 41/75).

Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter berechnen regelmäßig exorbitante Honorare - bis zu 140,00 € pro Stunde (incl. MwSt.) und sind häufig auch nicht auf dem aktuellen fachlichen Stand. Bei uns erhalten Sie Gutachten zum Festpreis mit der Garantie der Rechtsicherheit. 

Sachverständiger Pflichtteil - Immobilienbewertung Pflichtteil - Wir erstellen qualifizierte Gutachten für die Pflichtteilsberechnung

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Haben Sie Fragen zu Pflichtteilsansprüchen oder zur Immobilienbewertung des Pflichtteils? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung - auch zur Immobilienbewertung des Pflichtteils. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten für die Pflichtteilsbemessung, die auch vor Gericht stand halten.


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Gutachter Pflichtteilsergänzung – Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zahlung von Darlehenszinsen ist Schenkung

Gutachter Pflichtteilsergänzung - Pflichtteilsergänzungsanspruch - Zahlung von Darlehenszinsen für Grundstück sind Schenkung - BGH stärkt Rechte von Pflichtteilsergänzungsberechtigten - BGH Urteil vom 14.03.2018 - IV ZR 170/16

Um welche Ansprüche geht es? Der Bundesgerichtshof hatte in einen Rechtsstreit im Freistaat Sachsen über Pflichtteilsansprüche von zwei Söhnen nach dem Tod ihres Vaters zu entscheiden. Dabei setzte sich der BGH mit der Frage auseinander, wie der Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berechnen ist, wenn eine gemeinsame Darlehensschuld ausschließlich vom Verstorbenen beglichen wurde. Interessant ist der Fall, weil er auch in der Vorinstanz am Landgericht und Oberlandesgericht Dresden einige relevante Fragen des Erbrechts aufgreift.

Grundstücksübertragung an zweite Ehefrau - Ehebedingte Zuwendung, selbst bei Schenkung

In dem vor dem BGH verhandelten Fall hatte ein Mann zwei Söhne aus seiner erster Ehe.

Der Mann erhielt von seinem Vater im Jahr 1997 ein unbebautes Grundstück. Zugleich übertrug der Mann mit selbiger notarieller Vereinbarung die Hälfte dieses Grundstückes an seine zweite Ehefrau. Im Notarvertrag wurde festgehalten, dass es sich um eine „ehebedingte Zuwendung“ handelt, die auch im Falle einer Scheidung Bestand haben soll. Die zweite Ehefrau wurde darauf als Miteigentümerin ins Grundbuch eingetragen.

Zum Bau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück nahm das Ehepaar gemeinsam ein Darlehen auf, das durch eine dingliche Grundschuld gesichert wurde. Die in der Zwischenzeit geleisteten Darlehensraten in Höhe von über 130.000 € gingen nur von dem Konto des Ehemanns ab. Im Jahr 2008 errichteten die Eheleute ein gemeinsames Testament, indem sie sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzten. Der Mann verstarb 2009 in Folge einer Erkrankung im Alter von 60 Jahren.

Damit waren die Söhne enterbt und hatten nur ihren Pflichtteilsanspruch, den sie gegen die zweite Ehefrau als Erbin geltend machten.

Streit um die Pflichtteilsergänzung bis zum BGH

Beim darauf entstehenden Streit zwischen Söhnen und zweiter Ehefrau ging es auch, darum, ob es Schenkungen an die Ehefrau gab und damit Pflichtteilsergänzungsansprüche der Söhne bestehen.

Die beiden Söhne sahen die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dem Grundstück sowie die Hälfte der geleisteten Zins- und Tilgungsraten als Schenkungen ihres Vaters an seine zweite Ehefrau an.

Sie klagten vor dem LG Dresden erfolgreich ihre Pflichtteilsergänzungsansprüche ein. Die Ehefrau legte Berufung ein, sodass sich das OLG Dresden mit der Angelegenheit befasste. Das OLG Dresden sah die hälftige Übertragung des Grundstückes ebenfalls als Schenkung an. In den ausschließlich vom verstorbenen Vater/Ehemann geleisteten Tilgungszahlungen sei jedoch – entgegen der Auffassung des LG – keine eigenständige Schenkung zu sehen. Die Söhne gingen in Revision zum BGH.

Der Bundesgerichtshof hatte sich  überdies mit der Frage zu befassen, ob auch die ausschließlich vom Ehemann geleisteten Zinszahlungen Schenkungen an seine zweite Ehefrau waren und wie sich der Pflichtteilsanspruch dahingehend berechnet.

Pflichtteilsergänzung aufgrund Schenkung

Für das Entstehen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen bedarf es einer Schenkung an einen Dritten. Diese muss den Beschenkten aus dem Vermögen des Schenkers bereichern und darf nicht von einer Verpflichtung oder einer Gegenleistung abhängig sein. Eine solche Schenkung gibt dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn es sich um einen unentgeltlichen Vorgang handelt. Fehlt objektiv eine Gegenleistung, ist eine Zuwendung an den Ehegatten eine Schenkung, das bestätigte der BGH mit dem Urteil. 

Der Bundesgerichtshof entschied zuerst, dass den beiden Söhnen – aufgrund der hälftigen Übertragung des Miteigentumsanteils am Grundstück an die Ehefrau als Alleinerbin – ein Pflichtteilergänzungsanspruch zusteht.

Alleinzahlung von Darlehensraten für Ehegatten-Darlehen als Schenkung?

Die ausschließlich vom Ehemann erbrachten Zahlungen der Bankraten wurden bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs berücksichtigt.

Die vom Ehemann an die Bank allein gezahlten Raten können eine sogenannte unbenannte Zuwendungen sein, die als unentgeltliche Schenkungen anzusehen sind. Das würde zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen.

Bei den an die Bank gezahlten Raten ist aber zu unterscheiden zwischen getilgter Darlehensschuld und den in den Raten auch enthaltenen gezahlten Zinsen.

Die in den Raten an die Bank enthaltenen Tilgungsleistungen unterliegen dabei nicht der Pflichtteilsergänzung.

Etwas anderes gilt für die Zinsen. Die Zinsen hätten beide Eheleute gemeinsam zahlen müssen. Wenn einer der Ehegatten die Zinsen alleine zahlt, spart der andere diese Kosten.

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Sachsen.

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Maßgebend ist alleine, dass der Wert des Nachlassgegenstandes - hier der Wert der Immobilie bzw. des Grundstücks -  durch einen unparteiischen Sachverständigen ermittelt wird, unabhängig davon, ob er öffentlich bestellt und vereidigt ist oder nicht (vgl. Senatsurteil vom 30.10.1974 - IV ZR 41/75).

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